Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: März 2014

§ 1. ALLGEMEINES

1.1
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der Werbeagentur Köhler Kreation. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Köhler Kreation hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2
Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle weiteren zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3.
Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform

1.4
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesses ist Offenbach am Main.

§ 2. LEISTUNGSUMFANG, ABWICKLUNG VON AUFTRÄGEN

2.1
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils beim Vertragsabschluss aktuellen Produkt-/Leistungsbeschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform.

2.2
Der sich aus den von Köhler Kreation übermittelten Besprechungsprotokolle ergebende Leistungsumfang der Aufträge ist verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

2.3
Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, welche Köhler Kreation erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von Köhler Kreation. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist Köhler Kreation nicht verpflichtet.

§ 3. PRÄSENTATIONEN

3.1
Jegliche Verwendung der von Köhler Kreation mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen bedarf der vorherigen Zustimmung von Köhler Kreation. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen von Köhler Kreation zugrunde liegenden Ideen, auch wenn diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben.

3.2
In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen von Köhler Kreation.

3.3
Verwertungs- und Nutzungsrechte an den von Köhler Kreation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Köhler Kreation. Werden vorgelegte Arbeiten vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Verwertungs- und Nutzungsrechte nach Maßgabe der Ziff.9 auf den Auftraggeber über.

§ 4. Verwertungs- und Nutzungsrechte


4.1
Die Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Köhler Kreation weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Köhler Kreation, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.2
Köhler Kreation überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck vertraglich vereinbarte Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die vereinbarten Nutzungs- und Verwertungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Eine weitere Nutzung ist nur mit der Einwilligung von Köhler Kreation und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet

4.3
Köhler Kreation hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Köhler Kreation zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten bzw. nach der geltenden Honorarliste von Köhler Kreation üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen bleibt unberührt.

4.4
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

4.5
Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht voll bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Köhler Kreation.

4.6
Für Rechtsverletzungen durch den Auftraggeber, insbesondere wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden, haftet der Auftraggeber alleine. Der Auftraggeber hat Köhler Kreation von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§ 5. Eigentumsvorbehalt

5.1
An Konzeptionen, Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2
Die Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzten, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eins weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3
Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

5.4
Köhler Kreation behält sich das Eigentum an Liefergegenständen bis zur vollständigen Zahlung vor.

5.5
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Köhler Kreation zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Auftraggeber zur restlosen Herausgabe verpflichtet.

§ 6. Auftragserteilung an Dritte

6.1
Köhler Kreation ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

6.2
Köhler Kreation ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung von Köhler Kreation vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen des Auftraggebers zu erteilen, es sei denn, der Auftraggeber behält sich dieses Recht ausdrücklich vor und gibt dies Köhler Kreation schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluss zur Kenntnis. Hat der Auftraggeber innerhalb dieser Frist von zwei Wochen keine ausdrückliche Erklärung hierzu abgegeben, gilt sein Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.

6.3
Für mangelhafte Leistung von beauftragte Dritte haftet Köhler Kreation nicht.

§ 7. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

7.1
Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben, werden an den Auftraggeber weiterberechnet.

7.2
Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.

7.3
Rechnungen von Köhler Kreation sind unverzüglich nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

7.4
Köhler Kreation berechnet Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß §1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ((DÜG). Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Köhler Kreation eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder wenn der Besteller eine geringere Belastung nachweist.

7.5
Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber Köhler Kreation die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu ersetzen. Köhler Kreation kann ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung eine Kostenpauschale von EUR 10,00 verlangen. Wurde vom Auftraggeber eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich dieser, Köhler Kreation jede Änderung seiner Bankverbindung sofort mitzuteilen.

7.6
Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum als drei Wochen, oder erfordert er von Köhler Kreation hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

7.7
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Köhler Kreation vorbehalten.

§ 8. Stornierungskosten

8.1
Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann Köhler Kreation unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 50% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

§ 9. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

9.1
Sonderleistungen, wie zum Beispiel die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Drucküberwachung, Litho, Abwicklung etc., werden nach dem Zeitaufwand gesondert berechnet, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Druckkosten werden direkt vom Auftraggeber gezahlt. Köhler Kreation tritt dabei nicht in Vorkasse.

9.2
Köhler Kreation ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

9.3
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Köhler Kreation abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Köhler Kreation im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

9.4
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck, Litho-Kosten, etc. sind vom Auftraggeber im Rahmen des Auftrages direkt beim beauftragten Dritten zu leisten.

9.5
Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

§ 10. Haftungsbeschränkung

10.1
Mit der Genehmigung beziehungsweise Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

10.2
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen und Werkzeichnungen entfällt jede Haftung für Köhler Kreation.

10.3
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.

10.4
Soweit Köhler Kreation notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen von Köhler Kreation. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

10.5
Köhler Kreation haftet nur bei eigenem Verschulden und von ihr zu vertretenden Unmöglichkeiten der Leistung. Köhler Kreation haftet grundsätzlich nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.
Hat der Auftrag Weiterverarbeitungen zum Gegenstand, haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiter zu verarbeiteten Erzeugnisses.

10.6
Köhler Kreation haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.

10.7
Leistungserbringungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Köhler Kreation die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von Köhler Kreation oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von Köhler Kreation autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten hat Köhler Kreation auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen Köhler Kreation, ggf. die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.

10.8
Von Köhler Kreation gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

§ 11. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

11.1
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftraggeber und Köhler Kreation Korrekturmuster vorzulegen.

11.2
Von allen vervielfältigten Arbeiten werden Köhler Kreation 10 bis 20 einwandfreie Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Sie ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

11.3
Die Produktionsüberwachung durch Köhler Kreation erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Köhler Kreation, berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorhaben des Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

§ 12. Lieferung, Lieferfristen

12.1
Die Lieferverpflichtungen von Köhler Kreation sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von Köhler Kreation zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

12.2
Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen, Erstellung von Leistungskatalogen/Pflichtenheften) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von Köhler Kreation schriftlich bestätigt worden sind.

12.3
Gerät Köhler Kreation mit ihren Leistungen in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.

12.4
Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereiches der Köhler Kreation liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Köhler Kreation wird Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

12.5
Lieferungen schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Diese Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

12.6
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann Köhler Kreation den entstandenen Leistungsausfall gemäß der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen.

Gerichtsstand Offenbach am Main